Behandlungspflege:
Die Behandlungspflege wird in der häuslichen Umgebung des Kunden durchgeführt. Er muss
sich nicht um eine Fahrmöglichkeit bemühen, der ihn zur Arztpraxis fährt, damit er dort z.B.
seine Injektion erhält oder seinen Blutdruck gemessen bekommt.
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege ist der zu Pflegende abgesichert, wenn z.B. seine private
Pflegeperson erkrankt ist. Der ambulante Pflegedienst „springt“ für diese ein und die
Pflegekasse übernimmt ein Teil der Kosten (bis 1.612,00 € im Jahr, max. 6 Wochen).
