Beratung / Unterstützung

Beratung/Unterstützung bei Anträgen:
Durch neue Gesetze wissen viele Menschen oft nicht, was im Falle einer Pflegebedürftigkeit
an Pflegeleistung und Unterstützung durch die Pflegekassen und andere soziale Träger und
Einrichtungen übernommen wird. Hierfür müssen neben der Informationsbeschaffung, viele
Behördengänge getätigt und Anträge gestellt werden. Hierbei verliert man sehr schnell den
Überblick und fühlt sich in dem bürokratischen Dschungel verloren. Hier setzt meine
Beratungsdienstleistung an, indem wir durch unsere Erfahrungen den Patienten und
Angehörige beraten und unterstützen.

Pflegeberatungsgespräche nach §37
Pflegende Angehörige, die keine professionelle Pflege zur Unterstützung in Anspruch
nehmen, werden von den Pflegekassen verpflichtet 1/2jährlich (bei Pflegestufe 3 sogar
1/4jährlich) einen ambulanten Pflegedienst aufzusuchen, der die Zulassung für
Beratungsgespräche nach §37 hat. Dieser Pflegedienst muss den Pflegezustand des
Patienten begutachten und ihn über individuelle Hilfsmittel oder Neuheiten informieren.
Wird das Pflegeberatungsgespräch im vorgeschriebenen Zeitraum versäumt, kann es zu
Kürzungen oder gar Einstellung des Pflegegeldes führen.

Wundversorgung:
Betreut werden die Wundpatienten von examinierten Pflegefachkräften mit Fortbildung im
Bereich Wundmanagement. Dadurch hat der Patient die Sicherheit, dass geschultes Personal
fachgerecht seine Wunden zu Hause versorgt und er selbst zur Wundversorgung den Arzt
nicht aufsuchen muss. Wundaufnahme und Bestellung von Wundmaterial wird von dem
externen Dienstleiter, der Firma My Self übernommen und zum Kunden geliefert. Die
Versorgung findet zu Hause statt, er braucht keinen Fahrer zum Arzt, hat keine Wartezeit im
Wartezimmer, Materialbesorgung wird ihm ebenfalls abgenommen. Der Patient muss sich
um nichts kümmern.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach §45c SGB XI:
Durch dieses Angebot der Pflegekassen können pflegende Angehörige entlastet aber auch
die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden. Die Betreuung erfolgt
stundenweise und nach Bedarf. In die Rubrik niedrigschwelliges Betreuungsangebot fällt z. b.
stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung zu einem Konzert oder Arzt, Erlernen von
Entspannungstherapien, Gedächtnistraining u.v.m.

Individuelle Leistungen:
Sollten Patienten oder deren Angehörige, über das bisherige Dienstleistungsspektrum hinaus
gehende Wünsche und Bedarfe haben, werden diese nach betriebswirtschaftlichen
Aspekten geprüft und von meinem Unternehmen individuell angeboten.

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